Gesetzesänderungen im Rahmen des Schwerbehindertenrechts

Kreis Borken – Ab 2013 Neuregelungen im Schwerbehindertenrecht – Neuer Schwerbehindertenausweis, höhere Belastungen bei Rundfundgebühren sowie dem öffentlichen Nahverkehr

Kreis Borken – Ab dem 1. Januar 2013 gilt eine Reihe von Gesetzesneuerungen im Rahmen des Schwerbehindertenrechts. Diese Neuregelungen beziehen sich auf den Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr ablöst, die Einführung des Schwerbehindertenausweises 2013 und damit verbundene Veränderungen für den öffentlichen Nahverkehr.

Ab Januar 2013 ersetzt der Rundfunkbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Davon können sich auch künftig Personen, die beispielsweise BAföG, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, befreien lassen. Andere Personengruppen müssen sich auf Belastungen einstellen. Dazu gehören Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen “RF” im Ausweis. Dieses erhalten Personen, die schlecht sehen, hören oder dauernd nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Sie sind nicht mehr vollständig von den Rundfunkgebühren befreit, sondern müssen künftig ein Drittel des Rundfunkbeitrages – sprich 5,99 Euro pro Monat – entrichten.

Den Schwerbehindertenausweis wird es künftig nicht mehr aus Papier, sondern als Plastikkarte im Format einer Bankkarte geben. Voraussichtlich ab Januar 2014 werden die neuen Ausweise in Nordrhein-Westfalen ausgestellt. Ende 2014 soll dann die Umstellung von Papier auf das neue Plastikformat abgeschlossen sein. Bis dahin gelten natürlich auch noch die Exemplare aus Papier.

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen “G”, “aG” oder “GI” haben Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Damit sind bundesweit Omnibusse, Straßenbahnen, S-Bahnen und Nahverkehrszüge der Bahn gemeint.

Allerdings wird von den schwerbehinderten Menschen, die von der unentgeltlichen Beförderung Gebrauch machen, eine Eigenbeteiligung erhoben. Diese steigt ab dem 1. Januar 2013 von 60 auf 72 Euro jährlich und von halbjährlich 30 Euro auf 36 Euro an. Dafür erhalten sie eine Wertmarke, die zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Freifahrt dient. In Anlehnung an die Größe des neuen Schwerbehindertenausweises werden auch die Maße des Beiblattes bzw. der Wertmarke auf das internationale ID-1-Format für Plastikkarten geändert.

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Herausgeber:
Kreis Borken
Der Landrat

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