Ich wünsche euch einen schönen, ruhigen 1. Advent und eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
Den ganzen Tag hat es geregnet, so ein Mist, pst ich war aber ganz froh, komme ich doch um die Gassirunde rum. Zu früh gefreut, es hörte gegen Abend doch noch auf mit regnen und Madam Jeba
Also hab ich mich eingepackt, oder besser gesagt einpacken lassen 🙂 Und da kam doch auf einmal Freude auf, ich nehme meinen Foto mit und versuche den Sonnenuntergang zu fotografieren. Wieso ich mich darüber so freue, na weil Hanne dann mal auf mich warten muss, sonst bin ich ja immer der arme, geduldige Mensch, der ihre Knipserrei erträgt. Oh je wenn sie das liest, mir ahnt schlimmes!
Aber egal ich nahm den Foto mit und es sind ein paar ganz brauchbare Fotos entstanden, manche sogar richtig Halloweenlike 😆
Da ich gerne eure Meinung, und vielleicht den einen oder ander Tip lesen möchte, zeige ich euch die Bilder. Kritik ist übrigens auch erlaubt, nur so lernt man…oder wie war das?
Genug geredet, hier kommen die Bilder, wenn ihr auf ein Bild drauf klickt wird es größer.
einen schönen Abend wünsch ich euch ups besser eine gute Nacht.
Medientipp: phoenix berichtet über Contergan — kobinet.
Berlin (kobinet) Am 30. September bringt der Fernsehsender phoenix anlässlich der vor 55 Jahren erfolgten Markteinführung des Medikaments Contergan ab 14.00 Uhr eine Reihe von Berichten zu den Folgen.
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23